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   BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61   

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BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61 (https://dejure.org/1962,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1962 - V B 82.61 (https://dejure.org/1962,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1962 - V B 82.61 (https://dejure.org/1962,2008)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Dabei wird nicht übersehen, daß das Grundgesetz (Art. 14) das Eigentum garantiert; denn Requisitionen durch die Besatzungsmacht sind keine Enteignungen im Sinne von Art. 14 GG (Urteil vom 20. Juni 1956 - BVerwGE 4, 6 [7/9] - und Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwGE 8, 4 [6] -).

    Daneben gibt es keine anderen Bestimmungen, auf Grund welcher deutsche Stellen für Requisitionsentschädigung hafteten (vgl. BVerwGE 8, 4 [6]).

    Einen Aufopferungsanspruch besonderer Art gibt es nicht (Urteil vom 28. Mai 1958 [BVerwGE 8, 4 ff.]).

  • BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54

    Entschädigung für die Requisition von Grundstücken in der ehemaligen britischen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Dabei wird nicht übersehen, daß das Grundgesetz (Art. 14) das Eigentum garantiert; denn Requisitionen durch die Besatzungsmacht sind keine Enteignungen im Sinne von Art. 14 GG (Urteil vom 20. Juni 1956 - BVerwGE 4, 6 [7/9] - und Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwGE 8, 4 [6] -).

    Soweit mit dem eben erörterten Vertrag gemeint sein sollte, daß die Kläger ihr vermeintliches Recht unmittelbar aus Art. 14 GG herleiten wollen, ist - abgesehen davon, daß eine Requisition nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 52) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 6 [7]) keine Enteignung darstellt und folgerichtig auch kein enteignungsgleicher Eingriff sein kann - der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.

  • BVerwG, 11.01.1961 - V C 219.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Der erkennende Senat hat in Requisitionssachen entschieden, daß entschädigungsfähig nur solche Nachteile sind, die durch einen unmittelbaren Zugriff auf das Schadensobjekt des Berechtigten entstanden sind, und daß dagegen die schädigenden Auswirkungen, die von (anderen) Requisitionsobjekten ausgehen, unberücksichtigt bleiben(Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 219.59 -).
  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Die angemessene Entschädigung will nur die Substanzminderung, nicht aber auch den entgangenen Gewinn ausgleichen (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56] [332] -).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Soweit mit dem eben erörterten Vertrag gemeint sein sollte, daß die Kläger ihr vermeintliches Recht unmittelbar aus Art. 14 GG herleiten wollen, ist - abgesehen davon, daß eine Requisition nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 52) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 6 [7]) keine Enteignung darstellt und folgerichtig auch kein enteignungsgleicher Eingriff sein kann - der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.
  • BVerwG, 17.10.1960 - V C 205.59
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Soweit die Entschädigungsregelung im Einzelfall deutschen Stellen übertragen ist, darf Entschädigung nur entsprechend der Ermächtigung gewährt werden (Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwGE 11, 150 [153] -).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 447.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Die geschützten Rechtsgüter sind in beiden Absätzen dieselben (Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwGE 11, 43 [44] -).
  • BVerwG, 08.02.1961 - V B 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - V B 82.61
    Es geht dabei nicht um die Wiedergutmachung begangenen Unrechts, sondern um den Ausgleich für einen von der Rechtsordnung gebilligten Eingriff (Beschluß von8. Februar 1961 - BVerwG V B 12.61 -).
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